Fragen

Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Formular A ausfüllen und senden:

Formular A ausfüllen und senden:

Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige.

Formular A ausfüllen und senden:

Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).

Formular B ausfüllen und senden:

  • per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Municipale di Bolano Piazza Novellini – 19020 Bolano (SP)
  • durch eigenhändige Übergabe an Polizia Municipale di Bolano Piazza Novellini – 19020 Bolano (SP)

Innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bewertungsberichts.

Innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Beurteilungsberichts durch registrierte A / R an den Präfekten von La Spezia in seiner Zentrale in der Via Vittorio Veneto n. 2 – 19124 La Spezia (SP) oder mit eingeschriebenem Brief A.R. gerichtet an Polizia Municipale di Bolano Piazza Europa n. 1 – 19020 Bolano (SP) oder per Handlieferung an das Kommando

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis „Module“] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.

Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

N. B. : Von Hand zugestellte Mitteilungen werden nicht akzeptiert. Bitte geben Sie bei dringenden Anfragen immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.

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